Die Ärzte der Praxis sind als Gutachter für Arbeits – und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten der
gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sowie die private Unfallversicherung ausgebildet und zugelassen.
Sollten Sie für eine Begutachtung einen Gutachter vorschlagen dürfen, so können Sie uns gern vorab
ansprechen.
Wir erstellen im Auftrag auch Gutachten für Gerichte, die Deutsche Rentenversicherung und
Sozialgerichte.
Ebenfalls ist es möglich, eine Zweitmeinung bei uns einzuholen.