Grundsätzlich sind Unfallverletzte, dessen Unfall sich im Rahmen ihrer gesetzlich versicherten (DGUV) Tätigkeit ereignet hat, einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen.
Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) erteilt nur speziell qualifizierten Ärzten mit entsprechender Ausstattung der Praxis die Berechtigung zur Teilnahme am Durchgangsarztverfahren (D-Arzt).
Der D-Arzt übernimmt oder überwacht das Heilverfahren und steht im ständigen Austausch mit der DGUV.
Nähere Informationen zu Arbeits- und Wegeunfällen finden Sie hier.